und ob sie überhaupt darüber berichtet. Darum müssen Pressetexte, Vorinformationen und Kurzmeldungen so verfasst sein, dass sie a) die Aufmerksamkeit der Presseverantwortlichen erregen und b) griffigen Stoff zur journalistischen Weiterverwertung bieten oder c) gleich tel quel übernommen werden können.
Durch meine langjährige Erfahrung im Bereich Pressearbeit bei Wallis Tourismus für die Märkte Schweiz und Deutschland weiss ich, wovon ich rede – beziehungsweise: worüber ich schreibe.